Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ID-Systems AG (IDS)

1.               Geltungsbereich

 

1.1.           Die vorliegenden AGB finden auf sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen IDS und ihren Kunden Anwendung. Sie bilden Grundlage jeder Lieferung oder Leistung von IDS, unabhängig von der Ausgestaltung der Rechtsbeziehung und unabhängig davon, ob der Kunde die Leistung oder Lieferung von IDS zur Integration in eigene Entwicklungen oder zur Integration in eigene Geräte oder zum Weiterverkauf verwendet.

 

1.2.           Sowohl für IDS als auch für den Kunden ist rechtlich nur verbindlich, was in Schriftform mitgeteilt, bestätigt oder vereinbart wurde. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Vertragliche Verpflichtungen aus mündlichen Äusserungen oder stillschweigendem Verhalten sind ausdrücklich wegbedungen.

 

2.               Ausschluss der Geltung anderer allgemeiner Geschäfts-bedingungen oder anderer Vertragsbedingungen

 

Die vorliegenden AGB sind für das Rechtsverhältnis zwischen IDS und dem Kunden ausschliesslich massgebend. Andere allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen können in keiner Weise und in keinem Fall Rechtswirksamkeit im Verhältnis gegenüber IDS beanspruchen.

 

3.          Offerte, Bestellung und Auftragsbestätigung

 

3.1.           IDS unterbreitet dem Kunden auf Anfrage eine kostenlose Offerte anhand seiner Angaben, welche als richtig vorausgesetzt und demzufolge nicht weiter überprüft werden.

 

3.2.           Diese Offerte behält ihre bindende Wirkung während 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist ist IDS berechtigt, diesbezügliche Bestellungen und Aufträge des Kunden als unverbindlich zu erklären.

 

3.3.           Eine Bestellung oder Auftragserteilung ist für IDS nur verbindlich, wenn sie innert Frist gemäss Ziffer 3.2. bei IDS eingetroffen ist und der Kunde keinerlei einseitige Änderungen an der Offerte vorgenommen und die AGB von IDS anerkannt hat.

 

3.4.           Eine Bestellung oder Auftragserteilung ohne vorgängige Offertstellung durch IDS ist in schriftlicher (Brief, Fax etc.), elektronischer (E-Mail etc.) oder mündlicher (z.B. telefonischer) Form möglich. Das Zustandekommen einer vertraglichen Verpflichtung seitens IDS setzt jedoch eine nachfolgende schriftliche Auftragsbestätigung auf der Grundlage der vorliegenden AGB voraus, welche gegebenenfalls direkt mittels Rechnungsstellung erfolgen kann.

 

4.          Lieferung und Verzug

 

4.1.           Die in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder anderen Unterlagen enthaltenen Lieferfristen gelten lediglich als Richtwerte, deren Angabe nach bestem Wissen erfolgt. Soll einer Lieferfrist ausnahmsweise verbindliche Wirkung zukommen, muss in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder anderen Unterlagen der Zusatz „verbindlicher Liefertermin“ enthalten sein. Andernfalls können keinerlei Rechte und Ansprüche aus der Nichteinhaltung des angegebenen, voraussichtlichen Liefertermins geltend gemacht werden.

 

4.2.           Kann die Lieferfrist aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie schwere Betriebsstörungen, Streik, mangelhafte Stromversorgung, ausserordentliche Verzögerung bei Unterlieferanten etc. nicht eingehalten werden, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

 

4.3.           IDS ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Teillieferungen vorzunehmen.

 

5.          Garantiebestimmungen

 

5.1.           Umfang der Garantie

 

IDS garantiert, dass ihre Lieferungen oder Leistungen keine Mängel aufweisen, welche ihren Wert oder die Tauglichkeit zu dem von IDS definierten Gebrauch wesentlich beeinträchtigen und bietet Gewähr für die Einhaltung aller schriftlich zugesicherten Eigenschaften.

 

Der Einsatz und Gebrauch der Lieferungen oder Leistungen von IDS liegen ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden. Namentlich kann IDS nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden, welche im Zusammenhang mit der vom Kunden vorgenommenen Verwendung, z.B. Integration in andere Geräte stehen oder deren Folge sind.

 

 

5.2.           Abnahme, Prüfung und Rüge

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen oder Leistungen von IDS auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu prüfen. Allfällige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferungen oder Leistungen gegenüber IDS geltend zu machen.

 

Erfolgt die schriftliche Anzeige nicht rechtzeitig, so erlöschen die Garantieansprüche des Kunden. Davon ausgenommen sind Mängel, die mit der gebotenen Sorgfalt bei der Eingangsprüfung nicht erkannt werden konnten. Solche versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen, wobei die Gewährleistungsdauer ohne besondere anderslautende schriftliche Vereinbarung maximal 1 Jahr beträgt. Danach erlöschen auch diese Ansprüche, selbst wenn der Mangel nach Ablauf der einjährigen Frist entdeckt wird.

 

Schliesslich setzen Garantieansprüche eine Rücksendung der mangelhaften Ware an IDS auf Kosten und Risiko des Kunden voraus. Die Rücksendung muss in geeigneter Verpackung sowie unter Beilage einer detaillierten Mängelbeschreibung erfolgen.

 

5.3.           Garantieansprüche des Kunden

 

Sind die Garantievoraussetzungen gemäss vorstehender Ziffer 5.2. erfüllt, so hat der Kunde Anrecht auf Nachbesserung oder Auswechslung der mangelhaften Ware. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Auswechslung steht ausschliesslich IDS zu. Weitere Garantieansprüche sind ausgeschlossen, namentlich Minderung, Wandelung sowie sonstige Schadenersatzansprüche.

 

6.          Haftungsausschluss von IDS

 

Haftungsansprüche des Kunden, welche über die Garantieansprüche gemäss vorstehender Ziffer 5.3. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Falle Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Objekt selbst entstanden sind wie Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Produktionsausfall, entgangener Gewinn, Kosten von Rückruf und Rücknahmen, Demontage und Wiedermontage oder sonstige mittelbare Schäden.

 

Jede ausservertragliche Haftung von IDS gegenüber dem Kunden für eigene oder fremde Handlungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

IDS verpflichtet sich andererseits, dem Kunden allfällige vom Hersteller oder Lieferanten anerkannte, weitergehende Haftungsansprüche abzutreten.

 

Eine Verrechnung von durch den Kunden geltend gemachten Haftungsansprüchen mit Kaufpreis-, Werklohn- oder anderen Forderungen von IDS ist ausgeschlossen.

 

7.          Preise und Zahlungsmodalitäten

 

Sämtliche Preisangaben von IDS verstehen sich rein netto EXW IDS exklusive Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, kommen die Preise gemäss jeweils geltender Preisliste von IDS zur Anwendung. Bei grösseren Bestellungen behält sich IDS vor, Anzahlungen gemäss besonderer schriftlicher Vereinbarung, Offerte oder Auftragsbestätigung zu verlangen.

 

Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder der gemäss Rechnung festgelegten besonderen Frist ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. IDS ist berechtigt, ab diesen Zeitpunkt einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu fordern.

 

8.          Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung inkl. allfälliger Verzugszinsen und weiterer Kosten im Eigentum von IDS. Dem Kunden ist untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder auszuleihen. IDS ist berechtigt, bis zur Begleichung des Schuldbetrages den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnort/Geschäftssitz des Kunden auf dessen Kosten einzutragen.

 

9.          Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Die Rechtsverhältnisse zwischen IDS und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen Recht.

 

Es gelangen in der Reihenfolge ihrer Aufzählung die Bestimmungen allfälliger besonderer schriftlicher Vereinbarungen, der Offerte, der Auftragsbestätigung, der Rechnung sowie der vorliegenden AGB und ergänzend die einschlägigen dispositiven Bestimmungen des schweizerischen Rechts zur Anwendung. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

 

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Studen.