Abhängig von der Wellenlänge kann Licht unterschiedlich ins Auge eindringen. Lediglich für Licht mit in einem Wellenlängenbereich zwischen 370nm und 1400nm ist das Auge transparent. Das heisst aber nicht, dass unsichtbare Wellenlängenbereiche für das Auge ungefährlich sind, sondern dass der Ort der Verletzung ein anderer ist.
Licht mit einer tieferen Wellenlänge als 370nm (UV) dringt entweder nur bis zur Augenlinse ein oder wird an der Augenoberfläche absorbiert. Die Bestrahlung mit energiereichem Licht in diesem Wellenlängenbereich kann zu einer Verletzung der Augenhornhaut (Ablation) oder einer Linsentrübung (grauer Star) führen.
Im sichtbaren Wellenlängenbereich (380nm bis 780nm) kann das Licht bis zur Netzhaut eindringen. Bis zu einer Strahlungsleistung von ca. 1mW hat das gesunde Auge einen Schutzmechanismus entwickelt: Wenn Licht zu grell erscheint, wendet man sich automatisch ab und schliesst die Augen (Lidschlussreflex). Bei höheren Leistungen kann bereits zu viel Energie im Auge ankommen bis der Lidschlussreflex einsetzt und irreparable Schäden verursachen.
Der Wellenlängenbereich des nahen Infrarotlichts (780nm bis 1400nm) ist für das menschliche Auge sehr gefährlich, denn es gibt keine natürliche Schutzfunktion. Die Strahlung kann bis zur Netzhaut eindringen und die Strahlungsexposition wird erst bemerkt, wenn das Licht bereits einen Schaden verursacht hat.
Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich 1400nm bis 11000nm wird wiederum an der Augenoberfläche absorbiert. Sie kann zu einer Überhitzung vom Gewebe, Verbrennung oder Ablösung der Hornhaut führen.